Neues Verfahren seit Janar 2019 mit Einführung der DTB-ID mit Startmarke
Jede Turnerin hat 4, unabhängig von einander, geltende Startrechte. Diese können gleichberechtigt auf unterschiedliche Vereine übertragen werden. Das für einen
bestimmten Wettkampf benötigte Startrecht ist der Ausschreibung zum Wettkampf zu entnehmen. Dort könnten auch "Ausschlüsse" formiert sein.
Beispiel: Inhaber einer gültigen Startmarke "Gerätturnen Liga DTL" sind nicht startberechtigt.
gültige Startmarke + Vereinswechsel -> drei Monate Sperre